Pflegehilfsmittel unterstützen die häusliche Pflege und helfen dabei, Beschwerden der Pflegebedürftigen zu lindern. Was zu den Verbrauchshilfsmittel zählt, hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgelegt. Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:
- Saugende Bettschutzeinlagen: Schützen Bett und Bezug und sorgen für Trockenheit.
- Schutzbekleidung/Schutzschürzen: Schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen.
- Einmalhandschuhe: Schützen vor Keimen und Infektionen.
- Desinfektionsmittel für Hände: Verhindern das Ausbreiten von Infektionskrankheiten.
- Desinfektionsmittel für Flächen: Reduzieren das Infektionsrisiko durch Desinfektion.
- Mundschutz und Fingerlinge: Schützen vor Krankheitserregern.
Alle diese Hilfsmittel sind für den Einmalgebrauch bestimmt.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn:
- ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt,
- die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt,
- eine private Person (Angehöriger, Freund, Bekannter) die Pflege durchführt, ggf. mit Unterstützung eines Pflegedienstes.
Wichtig:
Dies gilt nur für die häusliche Pflege. Für stationäre Pflegeheime gelten andere Regelungen.
Kostenlose Pflegehilfsmittel-Box:
40 Euro monatlich
Wie stelle ich den Antrag?
Laden Sie das Antragsformular zur Kostenübernahme herunter und bringen Sie es ausgefüllt mit in die Apotheke. Alternativ erhalten Sie das Formular bei uns. Wir helfen Ihnen auch gerne beim Ausfüllen und kümmern uns um das Weiterleiten an die Pflegekasse.
UNSER SERVICE FÜR SIE
- Nach Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie monatlich Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro ohne Zuzahlung bei uns erhalten. Wir übernehmen die Abrechnung.
Danke für Ihre tolle Unterstützung. Als meine Mutter pflegebedürftig wurde, haben Sie mich geduldig durch den Pflegehilfsmittel-Dschungel geführt. Jetzt kommen die Pflegeboxen wie ein Abo zu uns. Ein Gang weniger, um den ich mich kümmern muss. Herzlichen Dank noch mal!
Frau Riegler
Unser Team